Rapperswil-Jona setzt sich gegen «Linth24» vor Gericht durch

Wie die Gemeinde Rapperswil-Jona meldet, hatte «Linth24» in ihrer Berichterstattung über den Landverkauf an Sinoswiss Falschaussagen publiziert.

Die Stadt Rapperswil-Jona im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

«Linth24» hat in ihrer Berichterstattung über den Landverkauf an Sinoswiss Falschaussagen publiziert, welche die Integrität des Stadtrats in Frage stellen.

Die Stadt forderte in der Folge eine Gegendarstellung, welche ihr von «Linth24» verweigert wurde.

Die Stadt sah sich in der Folge gezwungen, den juristischen Weg zu beschreiten.

Das Kreisgericht See-Gaster stützt nun das städtische Gegendarstellungsbegehren.

«Linth24» muss von der Stadt verlangte Gegendarstellung publizieren

«Linth24» muss die von der Stadt verlangte Gegendarstellung genauso publizieren, wie sie verlangt wurde.

Das Kreisgericht See-Gaster stützt das Gegendarstellungsbegehren der Stadt in allen Punkten.

Es hält unter anderem fest, dass «Linth24» fälschlicherweise behauptet habe, der Kanton habe in seinem Entscheid über die Beschwerde Raetzo nichts zum Vorwurf gesagt, der Stadtrat habe beim Landverkauf an Sinoswiss seine Kompetenzen überschritten und möglicherweise ein Volksrecht, sprich das fakultative Referendum, unterlaufen.

Tatsächlich habe der Kanton genau dies ausdrücklich festgehalten. Mit dem Vorwurf, der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten, werde der Anspruch der Stadt, in der Öffentlichkeit als verantwortungsbewusstes und fähiges Gemeinwesen wahrgenommen zu werden, in Frage gestellt, weshalb sie sich zurecht gegen diese Unterstellungen gewehrt habe.

Die Stadt war gezwungen, den juristischen Weg zu beschreiten

Nur aufgrund der Weigerung von «Linth24», falsche Aussagen zu korrigieren beziehungsweise ihnen wenigstens die richtige Aussage gegenüberzustellen, war die Stadt gezwungen, den juristischen Weg zu beschreiten.

Dies zeigt, wie schwierig es ist, sich gegen Falschaussagen in Medien wirkungsvoll zur Wehr zu setzen.

Der personelle und finanzielle Aufwand, den die zweifelhafte Informationsstrategie von linth24 bei der Stadt auslöst, ist zudem gross.

Gegen den Entscheid des Kreisgerichts kann Berufung eingereicht werden. Der Entscheid ist aber sofort vollstreckbar, weshalb die Portale «Linth24.ch» und «Goldkueste24.ch» die Gegendarstellung bis spätestens am Montag publizieren müssen.