Redaktoren ziehen Kesb-Klage vor Bundesgericht

Gegen das im August vom St.Galler Kantonsgericht verkündete Urteil im Kesb-Prozess legen die damaligen Redaktoren Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sorgt mit einer Entscheidung in der Westschweiz für Kopfschütteln. - Keystone

Zwischen Ende 2014 und 2016 haben die Obersee Nachrichten vermehrt über Massnahmen, welche die Kesb verordnet hat, geschrieben. Der Stadtrat von Rapperswil-Jona wie auch der ehemalige Kesb-Leiter Walter Grob erhoben dagegen eine Klage. Den Redaktoren der Beiträge wurde vorgeworfen, mit einer Medienkampagne die Persönlichkeit des Kesb-Leiters wie auch von Rapperswil-Jona verletzt zu haben. Wie «linth24» berichtet, wehren sich die Redaktoren nun vor Bundesgericht gegen das Urteil.

Redaktoren wehren sich gegen Urteil vom Kantonsgericht

Im August wurde das Urteil im Kesb-Prozess vom St. Galler Kantonsgericht publiziert. Nun ziehen die Angeklagten Mario Aldrovandi und Bruno Hug (Redaktoren) weiter. Dies, nachdem sie im Sommer dem Stadtrat einen Vergleichsvorschlag unterbreitet haben.

Würde das Urteil gegen die Redaktoren rechtskräftig werden, gäbe es auch Folgen für den Journalismus und die Medienfreiheit. Für die Journalisten würden längere und kritische Berichtserstattungen vermehrt zu hohen Risiken führen.