Gesamtrevision der Ortsplanung in Pfaffnau genehmigt

Wie die Gemeinde Pfaffnau berichtet, wurde der Verkehrsrichtplan sowie die Gesamtrevision der Ortsplanung mit neuer Einteilung der Bauzonen genehmigt.

Im Dorfzentrum der Gemeinde Pfaffnau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

An der Gemeindeversammlung vom 5. Juli 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Pfaffnau eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement (BZR), dem Zonenplan Siedlung Pfaffnau, dem Zonenplan Siedlung St. Urban sowie dem Zonenplan Landschaft.

Zudem beschloss der Gemeinderat Pfaffnau am 26. Juli 2022 den kommunalen Verkehrsrichtplan.

Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ), und damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen.

Ein- und Umzonungen wurden festgelegt

Die Gemeinde hat verschiedene Ein- und Umzonungen beschlossen und an allen Gewässern den Gewässerraum definiert.

Eine raumplanerisch der Arrondierung dienende Einzonung im Gebiet Spilhof wird durch praktisch flächengleiche Auszonungen im Gebiet Sagenstrasse kompensiert, weshalb diese genehmigt werden kann.

Zudem wird die Zone für öffentliche Zwecke beim Parkplatz der Luzerner Psychiatrie erweitert, deren Einzonung kann ebenfalls zugestimmt werden, da keine kantonalen Schutzgebiete oder Inventare betroffen sind, die Flächen bereits heute als Abstellplätze genutzt und zusätzlich Massnahmen im Mobilitätsmanagement ergriffen werden.

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung, die insgesamt den übergeordneten Vorgaben entspricht, sowie den Verkehrsrichtplan der Gemeinde Pfaffnau genehmigt.