Baugesuche in Burg AG sind online aufgeschaltet
Wie die Gemeinde Burg AG berichtet, sind Baugesuche innert Auflagefrist online aufgeschaltet und können bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden.
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden.
Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein.
Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst, es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt.
Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
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