Aesch BL: Kanton bestätigt Hundeleinenpflicht an der Birs

Wie die Gemeinde Aesch BL schreibt, bleiben die Beschwerden gegen die Hundeleinenpflicht entlang der Birs erfolglos. Der Gemeinderat hält an der Regelung fest.

Das Schloss Aesch (Blarer Schloss) und heute die Gemeindeverwaltung. - Aesch (BL) - Nau.ch / Werner Rolli

Der Regierungsrat und das Kantonsgericht Basel-Landschaft sind auf die Beschwerden gegen die Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit nicht eingetreten.

Die durch den Gemeinderat Aesch verfügte und ausgeschilderte Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli ist rechtens und bleibt bestehen.

Die Petition gegen die Leinenpflicht wurde von der Gemeinde zur Kenntnis genommen und beantwortet.

Der Gemeinderat hält an der Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit fest und bedankt sich bei allen, die ihren Teil zu einem guten Nebeneinander von Natur und Freizeitnutzung an der Birs beitragen.