Abwicklung der Quellensteuer im Kanton Thurgau

Der Grosse Rat fordert die Zentralisierung der Quellensteuererhebung und Quellensteuerbezugs. Gemeindevertreter befürchten einen Verlust des Service Public.

Die Stadt Amriswil. - Stadt Amriswil

Seit jeher sind die Gemeinden im Kanton Thurgau zuständig für die Erhebung und den Bezug der Quellensteuer. Eine Motion im Grossen Rat verlangt nun eine Zentralisierung der Quellensteuererhebung und des Quellensteuerbezugs. Mehrere Gemeindevertreter sehen darin einen Verlust des Service Public und warnen mit verschiedenen Argumenten vor der Annahme dieser Motion.

Die Gemeindesubsidiarität wird im Kanton Thurgau seit jeher hochgehalten und verteidigt. Genau diese geht im Steuerwesen aber je länger je mehr verloren. Nachdem im Jahr 2020 bereits der Bezug der juristischen Personen zentralisiert wurde, sollen nun auch die Erhebung und der Bezug der Quellensteuer zentral von Frauenfeld aus erfolgen. Verschiedene Gemeindevertreter im Grossen Rat stehen der Motion und der Antwort der Regierung sehr kritisch gegenüber.

Service Public geht verloren

Heute ist jedes Gemeindesteueramt für die Quellenbesteuerung in der eigenen Gemeinde zuständig. Anmeldungen, Mutationen, Abklärungen oder Besprechungen werden bürgernah sowie mit Ortsund Personenkenntnissen unbürokratisch erledigt. Abklärungen zwischen den Ämtern können heute rasch und unkompliziert erledigt werden. Dieser Service Public würde bei einer Annahme der Motion verloren gehen.

Verzögerungen drohen, auch zum Nachteil der Arbeitgeber

Erfahrungen und Fallbeispiele aus den Kantonen SG und ZH zeigen, dass bei einer zentralen Verarbeitung der Quellensteuer die Arbeitgeber teilweise bis zu zwei Jahre auf Veranlagungen und Rechnungsstellungen der Quellensteuer warten. Dieses Szenario droht auch im Kanton Thurgau. Denn der Regierungsrat rechnet mit neun zusätzlichen Stellen, während bei den Gemeinden – gemäss Antwort der Regierung – 18 Vollzeitstellen eingespart werden können. Der Kanton Thurgau will also mit der Hälfte des Personals mehr Arbeit als bisher erledigen.

Fehlender Nutzen für den Steuerpflichtigen

Für den Steuerpflichtigen ist kein Nutzen erkennbar. Heute kann der/die Steuerpflichtige mit einem einzigen Behördengang sämtliche melde- und steuerrechtlichen Pflichten erledigen. Gerade fremdsprachige Personen kommen oft mit ihrem Vorgesetzten als Übersetzer auf die Verwaltung um die administrativen Aufgaben zu erledigen. Mit der Motion wird der bürokratische Aufwand für den Steuerpflichtigen höher, er hat mit mehreren Ämtern aus verschiedenen Staatsebenen zu tun. Und dies nicht mal mehr persönlich.

Der Staat bläht sich weiter auf

Gemäss der Antwort der Regierung können die Gemeinden 18 Vollzeitstellen einsparen. Das stimmt so nicht. Eine Personalreduktion wird bei den grösseren Gemeinden der Fall sein. Bei kleineren Gemeinden ist es eher unwahrscheinlich, dass das Pensum eines 100% Angestellten, welches aus 50% Einwohnerkontrolle, 40% Steueramt und 10% Quellensteuer besteht, mit einer Änderungskündigung auf 90% gekürzt wird. Aus diesen und weiteren Gründen lehnt ein grosser Teil der Gemeindevertreter im Grossen Rat die Motion ab.