Romanshorn TG: Mit vereister Frontscheibe unterwegs

Die Kantonspolizei Thurgau hat am Dienstag, 30. November, in Romanshorn einen Autofahrer angehalten, der mit vereister Frontscheibe unterwegs war.

Die Sicht war stark eingeschränkt. - Kantonspolizei Thurgau

Kurz nach 8.15 Uhr stoppte eine Patrouille der Kantonspolizei Thurgau auf der Schulstrasse einen 50-jährigen Autofahrer, der mit vereister Frontscheibe unterwegs war. Zudem führte er zwei Kinder im Alter von vier und fünf Jahren ungesichert mit.

Nachdem der Italiener die Scheibe vom Eis befreit hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Die Kantonspolizei Thurgau macht auf die Gefahren aufmerksam:

Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst, seine Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem muss mit einem Entzug des Führerausweises gerechnet werden.

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand gelenkt werden muss. Das bedeutet unter anderem, dass die Fahrerin oder der Fahrer in alle Richtungen freie Sicht hat.

Neben der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.

Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter gibt es unter www.kapo.tg.ch/winter.