Strassenanstösser in Dozwil müssen ihre Pflanzen stutzen
Wie die Gemeinde Dozwil informiert, sind Bepflanzungen an Strassen und Wegen gemäss den Vorschriften zurückzuschneiden.
Die Bevölkerung von Dozwil wird gebeten, während der gesamten Vegetationszeit das Wachstum der Bäume und Sträucher an Strassen und Wegen zu kontrollieren und diese immer wieder vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Grundeigentümer laut dem Gesetz über Strassen und Wege dazu verpflichtet sind.
Überragende Äste im Fahrbahnbereich der Strassen sind auf eine lichte Höhe von 4,5 Metern, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von 2,5 Metern zu stutzen; Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Mauern, Einfriedungen, Böschungen sowie Pflanzungen einschliesslich landwirtschaftlicher Kulturen höchstens 80 Zentimeter ab Strassenhöhe erreichen. Lebhecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von 60 Zentimetern zur Strassen- oder Weggrenze einhalten.
Bei Neupflanzungen müssen hochstämmige Bäume einen Stockabstand von 2 Metern zur Strassen- und Weggrenze einhalten. Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 Zentimetern Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Höhe, mindestens jedoch 90 Zentimeter, einzuhalten.