Goldach informiert über die Abrechnungspflicht für Selbständige

Die Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende in Goldach gilt auch im Nebenerwerb. Dabei ist das jährliche Einkommen abhängig, ob man beitragsbefreit ist.

KMUs müssen finanziell umplanen (Symbolbild). - Keystone

Bei einem Nebenerwerb stellt sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht in de Gemeinde Goldach.

Eine selbständige Tätigkeit, auch im Nebenerwerb, muss in jedem Fall angemeldet werden. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb 2300.00 Franken nicht, so ist man grundsätzlich beitragsbefreit.