Obwalden stimmt über Impfobligatorium ab

Die Obwaldner Stimmberechtigten werden voraussichtlich am 28. November über einen Nachtrag zum Gesundheitsgesetz und damit über Bestimmungen zu einem Impfobligatorium abstimmen. Das Referendum sei mit 1264 Stimmen zustande gekommen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Die Obwaldner Fahne hängt am Regierungsgebäude. - Keystone

Gegen das revidierte Gesundheitsgesetz ist der Verein «Miär stand zäma», der die Unterschriften am Montag eingereicht hat. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 100 Unterschriften nötig.

Der Kantonsrat hatte den Nachtrag zum Gesundheitsgesetz einstimmig gutgeheissen. Den umstrittenen Punkt, die Zukunft des Kantonsspitals, wurde ausgeklammert. Die Revision beschränkte sich so auf Anpassungen an das Bundesrecht.

Dass nun dennoch das Referendum ergriffen worden ist, liegt an einer Bestimmung zum Impfen. Demnach kann der Regierungsrat bei Katastrophen und anderen besonderen Vorkommnissen öffentliche Impfungen durchführen lassen und Impfungen für obligatorisch erklären.

Gemäss Medienberichten stösst sich der Verein am Impfobligatorium. Die Kompetenz, Impfungen für obligatorisch zu erklären, hat der Regierungsrat indes schon heute. Neu im Gesetz ist, dass er öffentliche Impfungen anordnen kann.