Voller Lohn für Obwaldner Kantonsangestellte bei Vaterschaftsurlaub
Angestellte des Kantons Obwalden erhalten während des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs den vollen Lohn. Der Kantonsrat hat am Donnerstag die Personalverordnung entsprechend angepasst. Eine Gleichberechtigung sei damit aber noch nicht erreicht, hiess es im Rat.
Das Parlament segnete den Nachtrag zur Verordnung einstimmig ab. Darin enthalten ist etwa die Frist von neu sieben statt drei Tagen für das Einreichen eines Arztzeugnisses bei Krankheit, die Lohnentwicklung bei Lehrpersonen oder der freie Zügeltag.
Zudem musste der Kanton nach dem Ja zum Vaterschaftsurlaub bei der Eidgenössischen Abstimmung vom 27. September 2020 eine entsprechende Regelung für seine Angestellten erlassen. Für den Lohn während des zweiwöchigen Urlaubs kommt die Erwerbsersatzordnung (EO) zu 80 Prozent auf. Der Kanton übernimmt den Rest und rechnet mit jährlichen Mehrkosten von rund 10'000 Franken.
Dass Obwalden anders als andere Zentralschweizer Kantone den vollen Lohn nur jenen Mitarbeitern gewährt, die seit mindestens zwei Jahren bei ihm im Sold stehen, sorgte im Rat für Zähneknirschen, zumal andere Zentralschweizer Kantone diese Abstufung nicht vornehmen würden.
Daniel Blättler (SVP), dessen Fraktion der Vorlage zwar nicht opponierte, gab aber zu bedenken, dass der Kanton Obwalden beim Budgetieren oft händeringend nach Sparpotenzial suche. Da müsse die Frage erlaubt sein, wieso Kantonsangestellte mit Steuergeld gegenüber den anderen Arbeitnehmenden bessergestellt werden sollen.
Karin Flühler (SP) bemängelte die fehlende Gleichberechtigung, da die Vaterschaftsregelung sich auf Hetero-Beziehungen beschränke. So erhalte die Partnerin der Mutter keinen Urlaub, während ein Kindsvater diesen geltend machen könne, ohne mit der Mutter zusammenzuleben. Nicht-Heteropaare müssten viele Hürden nehmen.
Auch Ruth Albert (CSP) brachte diese «Ungerechtigkeit» zur Sprache und verlangte diesbezüglich eine baldige Anpassung. Finanzdirektorin Maya Büchi-Kaiser (FDP) versprach, man werde dies bei einer nächsten Revision entsprechend würdigen.