Schaffhausen schafft neue Regeln für Konto zur Mietzinshinterlegung
Das Mietrecht sieht vor, dass Mieterinnen und Mieter unter bestimmten Umständen ihren Mietzins auf ein Sperrkonto, ein sogenanntes Hinterlegungskonto, einzahlen können. Weil sich viele Banken weigern, ein solches Konto einzurichten, will der Schaffhauser Kantonsrat eine neue gesetzliche Regelung schaffen.
Der Mietzins wird vor allem dann auf ein Hinterlegungskonto eingezahlt, wenn es um die Behebung von Mängeln am Mietobjekt geht. Die Mieter können ihren Vermietern eine letzte Frist zur Beseitigung setzen, verbunden mit der Androhung, dass danach die Mietzinsen auf ein Sperrkonto bezahlt werden.
Seit die Zinsen auf Bankkonten gegen Null tendieren, weigern sich sämtliche Banken mit Ausnahme der Schaffhauser Kantonalbank, solche Konten zu eröffnen, wie Eva Neumann (SP) am Montag im Kantonsrat sagte. Aber auch die Kantonalbank eröffne solche Konten nur für bisherige Kunden, was dazu führe, dass Mieterinnen, die bisher dort kein Konto haben, auch kein Hinterlegungskonto eröffnen könnten.
Dass dies ein Problem ist, war im Kantonsrat weitgehend unbestritten, so dass das Parlament die Motion von Neumann mit 52 zu 2 Stimmen für erheblich erklärte. Für die Umsetzung macht die Motion keine genauen Vorgaben.
So könnte das Justizgesetz angepasst und eine Regelung geschaffen werden, wie etwa im Kanton Zürich, wo für die Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen die Kasse der Schlichtungsstelle beziehungsweise des Kantonsgerichts Hinterlegungsstelle ist. Der Regierungsrat muss nun eine Vorlage erarbeiten, hat dabei aber Spielraum.