Schaffhausen stellt Weichen für nachhaltige Stadtentwicklung

Der Stadtrat hat den Entwurf zur Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans verabschiedet. Die Bevölkerung kann sich bis zum 16. Dezember 2024 dazu äussern.

Aussicht über die Stadt Schaffhausen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Schaffhausen mitteilt, schafft die anstehende Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans die Grundlagen für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Der Stadtrat hat den Entwurf zur öffentlichen Auflage verabschiedet, bei der die Bevölkerung ihre Stellungnahme abgeben kann.

Damit sich die Stadt Schaffhausen zukunftsfähig entwickeln kann, werden die räumlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen angepasst.

Diese Rahmenbedingungen sind in der Bauordnung und im Zonenplan geregelt und werden im Zuge einer Teilrevision bearbeitet. Dabei werden mehrere Zielsetzungen verfolgt.

Wohnraum, Gewerbe und Klimaanpassung im Fokus

Erstens sollen Möglichkeiten für zusätzlichen Wohnraum geschaffen werden. Ein moderates Wachstum bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Bedingt durch die prognostizierte Bevölkerungszahl, geänderte Wohnbedürfnisse und die demografische Entwicklung sollen die Wohnraumreserven innerhalb der bestehenden Bauzonen aktiviert und wo nötig erhöht werden.

Zweitens soll die Entwicklung von Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben durch massgeschneiderte Gebiets- und Arealplanungen unterstützt werden, wobei Arbeiten und Wohnen in gemischt genutzten Quartieren kombiniert werden sollen.

Drittens stehen Klimaanpassung und Biodiversität im Fokus. Die Stadt Schaffhausen ist geprägt durch wertvolle Naturlandschaften und grosszügige Grünflächen in den Wohnquartieren. Diese Qualitäten sollen mit Blick auf die klimatischen und ökologischen Herausforderungen erhalten und gesichert werden.

Stadtrat legt Bauordnung und Zonenplan zur Einsicht auf

Der Stadtrat hat den Entwurf zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Im Sinne des kantonalen Baugesetzes werden die Änderungen von Bauordnung und Zonenplan mit den zugehörigen Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Personen sowie Organisationen, die in der Stadt Schaffhausen wohnen, arbeiten oder ihre Interessen vertreten, können innerhalb dieser Frist beim Stadtrat Einwendungen erheben.

Zwei Informationsveranstaltungen sind geplant

Vorgängig zur öffentlichen Auflage informiert die Stadt die Bevölkerung umfassend über Ziele und Inhalte der Revision. Dazu wird eine Infozeitung in alle Haushalte verteilt.

Zudem sollen die Inhalte der Teilrevision mittels dialogbasierten Webseite sowie zwei öffentlichen Informationsveranstaltungen verständlich kommuniziert werden.

Die öffentliche Auflage findet vom 16. November bis 16. Dezember 2024 statt. In diesem Zeitraum sind zwei Informationsveranstaltungen vorgesehen.

Die erste findet am 20. November 2024 von 17:30 bis 19 Uhr im Pavillon im Park statt. Die zweite Veranstaltung ist für den 9. Dezember 2024 von 18 bis 19:30 Uhr im Hotel Kronenhof geplant.

Einwendungen und Anmeldungen online möglich

Interessierte können sich über einen Link auf der Webseite der Stadt oder per QR-Code in der Infozeitung zu den Veranstaltungen anmelden.

In der Zeit der öffentlichen Auflage können Einwendungen und Anregungen elektronisch eingereicht werden. Eingaben sind aber auch per Mail und postalisch willkommen.

Nach der 30-tägigen Einwendungsfrist werden die Rückmeldungen in einem Planungsbericht zusammengefasst und bearbeitet.

Die entsprechende Vorlage wird in der Folge zusammen mit den Anpassungen von Bauordnung und Zonenplan dem Grossen Stadtrat zur Festsetzung und dem Regierungsrat abschliessend zur Genehmigung unterbreitet.