Gemeinde Aesch ZH korrigiert Publikation zur Ersatzwahl
Wie die Gemeinde Aesch meldet, ist der Gemeinde in der Publikation ein Fehler unterlaufen. Richtig ist, dass nur Personen mit Wohnsitz in Aesch ZH wählbar sind.
Am 5. Oktober 2023 wurde die Wahlanordnung der Gemeinde Aesch ZH betreffend Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderats Aesch für die Restamtsdauer 2022 bis 2026 veröffentlicht.
Im zweiten Absatz ist der Gemeinde jedoch ein Fehler unterlaufen. Aufgeführt wurde, dass jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich wählbar ist.
Hiermit möchte die Gemeinde darauf hinweisen, dass nur stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in Aesch ZH für das frei werdende Amt wählbar sind.