In Schlieren tritt ein neues Ausbildungsreglement in Kraft

Wie die Stadt Schlieren mitteilt, ist die «Totalrevision Weiterbildungsreglement» SKR Nummer 4.13 per 1. September 2023 gültig.

Luftaufnahme der Stadt Schlieren. - Stadt Schlieren

Das Reglement über die Aus- und Weiterbildung des Personals der Stadt Schlieren (Weiterbildungsreglement) SKR 4.13 stammt vom 13. Juli 2009.

Mit einer Totalrevision gemäss SRB 168 vom 12. Juli 2023 bringt der Stadtrat die Bestimmungen und Formulierungen auf einen zeitgemässen Stand, ohne dabei grundlegende Veränderungen vorzunehmen.

Die Inkraftsetzung erfolgt per 1. September 2023.

Rekurserhebung gegen den Beschluss

Gegen diesen Beschluss kann von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist soweit möglich beizulegen.

Das Weiterbildungsreglement kann im Stadthaus bei der Stadtkanzlei eingesehen oder per Telefon bestellt werden.