Winterdienst auf Schwyzer Kantonsstrassen vor Gericht erstritten

Vier Anbieter von Winterdienst haben sich im Kanton Schwyz vor Gericht einen Auftrag zum Räumen der Kantonsstrassen erstritten. Sie waren erfolgreich gegen Vergabeentscheide des Tiefbauamts vorgegangen. Der Regierungsrat spricht von einer unüblichen Erfahrung, die unschön und bedauerlich sei.

Winterdienst. - Stadt Uster

Vier Anbieter von Winterdienst haben sich im Kanton Schwyz vor Gericht einen Auftrag zum Räumen der Kantonsstrassen erstritten. Sie waren erfolgreich gegen Vergabeentscheide des Tiefbauamts vorgegangen. Der Regierungsrat spricht von einer unüblichen Erfahrung, die unschön und bedauerlich sei.

Heiss begehrt scheint der Winterdienst auf den 219 Kilometern Kantonsstrassen im Kanton Schwyz. Diesen hatte das Tiefbauamt im Januar 2020 für die nächsten zehn Jahre in 19 Losen ausgeschrieben. Bei fünf Losen wurde Beschwerde gegen die Vergabe eingereicht, wie der Schwyzer Regierungsrat am Donnerstag in einer Antwort auf eine Interpellation von Kantonsrat Heinz Theiler (FDP) schrieb.

Diese seien mittlerweile alle vom Verwaltungsgericht entschieden, wobei in vier Fällen die Beschwerdeführer obsiegten. Dass der Kanton in vier Verfahren korrigiert wurde, sei unüblich und für den Regierungsrat unschön und bedauerlich.

Das Gericht bemängelte etwa, dass Zuschlagsempfänger die Eignungskriterien nicht erfüllten und ihre Angebote hätten vom Wettbewerb ausgeschlossen werden müssen. In einem weiteren Fall wurden Fahrzeuge und Winterdienstgeräte ausgewertet, die erst in einem nachträglich verlangten Formular aufgeführt waren.

Das Gericht habe gewisse Punkte anders als die Vergabestelle beurteilt, hält der Regierungsrat fest. Künftig müsse es bei Submissionen darum gehen, mit aller formalistischer Strenge auf die Angaben in den eingereichten Offerten abzustützen.

Die Regierung verweist darauf, dass von den jährlich rund 700 Vergaben des Kantons maximal rund zehn gerichtlich angefochten würden. Damit sei ein Vertrauensverlust in die Verfahren nicht zu erwarten. Die Kosten der Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit dem Winterdienst beziffert der Kanton auf rund 20'000 Franken.