Schmitten bittet um Rückschnitt von Bäumen und Hecken
Wie die Gemeinde Schmitten FR informiert, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume und Hecken, die in öffentlichen Strassen hineinragen, zurückzuschneiden.
Bei der Analyse von Gefahrenstellen auf Schulwegen sind ungenügende Sichtverhältnisse bei Fusswegausgängen, Ausfahrten auf Strassen oder Kreuzungen das weitaus häufigste Thema.
Oft werden durch eingeschränkte Sichtverhältnisse völlig unnötig Gefahrensituationen geschaffen.
Grundeigentümer werden deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.
Pflanzen dürfen die Verkehrssignalisationen nicht verdecken
Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.
Zudem dürfen die Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.