Seuzach einigt sich aussergerichtlich und führt Bautätigkeit fort

Wie die Gemeinde Seuzach berichtet, kam es beim Bau der provisorischen Notunterkunft an der Strehlgasse aufgrund eines Rekurses zu einem Baustopp.

Der Bahnhof in Seuzach. - Nau.ch / Simone Imhof

Nachdem es beim Bau der provisorischen Notunterkunft an der Strehlgasse aufgrund eines Rekurses zu einem Baustopp gekommen ist, hat sich die Gemeinde Seuzach mit der Rekurspartei aussergerichtlich geeinigt und nimmt nundie Bautätigkeit in den nächsten Wochen wieder auf.

Läuft alles nach Plan, sollte die Notunterkunft im Oktober bezugsbereit sein. Die Rekurspartei hat in ihrem Rekurs auf einen Fehler hingewiesen, wonach der Grundabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurde.

Die Gemeinde hat diesen Fehler mit dem bereits genehmigten Revisionsprojekt korrigiert und die Rekurspartei für ihre dadurch entstandenen Aufwendungen entschädigt.

Wegen Platzmangels müssen unterirdischen Kollektivunterkünften genutzt werden

Darüber hinaus hat die Gemeinde in der Einigung zuvor mündlich getroffene Vereinbarungen zur Umgebungsgestaltung schriftlich fixiert.

Aufgrund des knappen Wohnraums in Seuzach kann die Gemeinde nur vereinzelt Asylsuchende in Privatwohnungen unterbringen.

Bis zur Inbetriebnahme der Containersiedlung werden deshalb Asylsuchende auch in unterirdischen Kollektivunterkünften untergebracht.