Anpassung des Fahrverbots für Radwanderweg in Lenk

Wie die Gemeinde Lenk informiert, soll das Fahrverbot am Radwanderweg Rothenbach–Simmenfälle teilweise für Radfahrer aufgehoben werden.

Wanderwegweiser in Lenk. - Lenk - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Wanderweg entlang der Simme vom Rothenbach bis in die Simmenfälle ist durchgehend mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt.

Velofahrer können bis auf die Abschnitte Hubelbrücke–Heeselersmatte und Blattibrücke–Simmenfälle eine separate Strecke befahren.

Auf diesen beiden Abschnitten müssten sie jedoch theoretisch absteigen und die Räder stossen oder auf die Oberriedstrasse ausweichen.

Die Wege verfügen auf beiden Abschnitten eine ausreichende Breite für eine gemeinsame Nutzung Fussgänger/Radfahrer.

Antrag auf dreiteiliges Fahrverbot

Dem Tiefbauamt soll deshalb beantragt werden, auf diesen beiden Teilstrecken das allgemeine Fahrverbot durch ein dreiteiliges Fahrverbot zu ersetzen.

Bei einem dreiteiligen Fahrverbot sind Velofahrer fahrberechtigt, nicht jedoch Motorräder und Autos.