Leissigen bittet um Anmeldung zur Benützung der Turnhalle

Wie die Gemeinde Leissigen informiert, müssen sich alle Interessierte zur Benützung der Turn-/Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried vorab anmelden.

Turnhalle. (Symbolbild) - keystone

Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans, der Turn-/Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Nebenräume und technischen Anlagen und der Aussenanlage liegt gemäss Artikel 3 Absatz 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.

Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt.

Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat mindestens 60 Tage vor dem geplanten Anlass ein Benützungsgesuch erhält.

Im Gesuch ist die geschätzte Gesamtzahl der Anwesenden anzugeben. Ab 100 Personen ist dem Gesuch ein Bestuhlungsplan beizulegen.

Für regelmässige Nutzung muss schriftliches Gesuch eingereicht werden

Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, muss bis Freitag, 28. April 2023, ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2023/2024 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen.

Die Daten werden im Belegungsplan integriert und durch den Gemeinderat abschliessend genehmigt.

Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.