Spiez führt eine Gemeinschaftswiese für Erdbestattungen ein

Wie die Gemeinde Spiez schreibt, berücksichtigt die per 1. September 2024 geplante Gemeinschaftswiese auf dem Friedhof Spiez neue Bestattungsbedürfnisse.

Aussicht über die Rebberge am Spiezberg in Spiez. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Jährlich sterben in der Gemeinde Spiez 120 bis 140 Personen. Rund zwei Drittel der Verstorbenen werden auf einem der drei Friedhöfe der Gemeinde Spiez bestattet.

Dabei hat sich die Art der Beisetzungen in den letzten Jahren stark verändert.

Auf den Friedhöfen Einigen, Faulensee und Spiez wurden in den vergangenen Jahren neue Bestattungsformen geschaffen.

Auf allen Friedhöfen besteht zusätzlich zum traditionellen Reihengrab und Gemeinschaftsgrab die Möglichkeit, sich im Urnenpark bestatten zu lassen.

Gemeinschaftswiese für Erdbestattungen ab September 2024

Zudem kann seit dem 1. September 2022 die Asche dem Naturpark auf dem Friedhof Spiez übergeben werden.

Mit Ausnahme des traditionellen Erdreihengrabes waren bis vor kurzem alle Bestattungsformen mit einer Kremation (Feuerbestattung) verbunden.

Die per 1. September 2024 geplante Gemeinschaftswiese für Erdbestattungen auf dem Friedhof Spiez trägt den veränderten Bestattungsbedürfnissen Rechnung und ergänzt die Bestattungsformen auf den Friedhöfen.

Gemeinschaftswiese vereinigt mehrere Entwicklungen

Im Gegensatz zum traditionellen Erdreihengrab ermöglicht die Gemeinschaftswiese eine Erdbestattung ohne Grabmal, wodurch die Grabpflege während der Grabesruhe entfällt.

Diese Bestattungsform spricht vor allem Menschen an, die sich aus religiösen oder persönlichen Gründen keine Einäscherung wünschen.

Aufgrund der Platzverhältnisse wird die Gemeinschaftswiese nur auf dem Friedhof Spiez realisiert. Die Gemeinschaftswiese steht aber allen Einwohnern der Gemeinde Spiez zur Verfügung.

Wie in einem Gemeinschaftsgrab oder im Urnenpark können auch auf der Gemeinschaftswiese einheitlich gestaltete Namensschilder angebracht werden.

Die Gebühren werden erhöht

Eine individuelle Bepflanzung oder ein individuelles Grabmal sind zwar nicht möglich, jedoch können Blumen an den dafür vorgesehenen gemeinsamen Ablageplätzen niedergelegt werden.

Für die Realisierung der Gemeinschaftswiese wurde die Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement vom Gemeinderat teilrevidiert.

Gleichzeitig werden die Gebühren für eine freiwillige Inschriftentafel von 100 auf 125 Franken und die Bestattungsgebühren für eine nachträgliche Urnenbeisetzung in ein bestehendes Grab von 300 auf 400 Franken erhöht.