Kanton St. Gallen: Vier Lenkende mit vereisten Scheiben unterwegs

Zwischen Montag und Dienstag wurden im Kanton St. Gallen vier Fahrzeuglenker mit vereisten Frontscheiben angehalten. Sie wurden zur Anzeige gebracht.

In Buchs war ein lenker mit vereister Scheibe unterwegs. - Kantonspolizei St. Gallen

In der Zeit zwischen Montagmorgen und Dienstagmorgen sind auf dem Kantonsgebiet drei Autofahrer und ein Lieferwagenfahrer angehalten worden, welche die Frontscheibe und teilweise auch die Seitenscheibe ihrer Autos nicht genügen vom Eis befreit hatten.

Anlässlich Patrouillenfahrten konnten in Buchs, Schmerikon, Rapperswil-Jona und Gommiswald drei Autofahrer und ein Lieferwagenfahrer angehalten werden.

Es musste festgestellt werden, dass die Autos vereiste Frontscheiben und teilweise auch Seitenscheiben hatten. Diese waren nicht genügend vom Eis befreit worden.

Die «Gucklochfahrer» wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

In Rapperswil-Jona und Gommiswald waren «Gucklochfahrer» utnerwegs. - Kantonspolizei St. Gallen

Alle Scheiben müssen von Schnee und Eis befreit werden

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden.

Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden.

Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

Weitere Vorschriften, Hinweise und Konsequenzen bei Verfehlungen sind im Kapo-Ratgeber zum Thema Gucklochfahrer sind auf der Homepage der Kantonspolizei nachzulesen.

Schmerikon: Die Scheibe muss komplett von Eis befreit sein. - Kantonspolizei St. Gallen