Katholische Kulturgüter im Kanton St.Gallen besser schützen

Die Katholische Kantonalkirche und das St.Galler Bistum wollen Kulturgüter besser schützen. Gedacht wird dabei etwa an Madonnenstatuen oder wertvolle Kelche.

Nur rund zwei dutzend Gläubige vor Ort: Vorgezogene Mitternachtsmesse in der Kathedrale in St. Gallen. - sda - Bistum St. Gallen (Videobild)

Seit 2018 gibt es ein kantonales Kulturerbegesetz. Zusätzlich wollen nun die Katholische Kantonalkirche St. Gallen und das Bistum ein eigenes Kulturgüterdekret erlassen. Es solle «die beweglichen Kulturgüter vor Verlust und Zerstörung bewahren», heisst es in der Mitteilung des Katholischen Konfessionsteils vom Montag, 25. April 2022.

Gedacht wird dabei an klösterliche Kulturgüter, die nicht rein kirchlichen Zwecken dienen, wie auch an sakrale Kulturgüter.

Beispiele dafür wären die Replik des St.Galler Globus in der Stiftsbibliothek, der sich in einem Kloster befindende Sekretär einer Äbtissin aus dem 16. Jahrhundert, eine Madonnenstatue aus dem 12. Jahrhundert oder ein wertvoller Kelch.

Konfessionelles Kulturgüterverzeichnis geplant

Wird ein Kulturgut als schutzwürdig eingestuft, soll für die Unterschutzstellung eine Vereinbarung zwischen dem Administrationsrat des Katholischen Konfessionsteils und dem Eigentümer des Kulturguts abgeschlossen werden.

Mit dem Schutz sind auch Auflagen verbunden. Darin geht es etwa um den Unterhalt oder um befristete Ausfuhren aus dem Kantonsgebiet. Geplant ist ein «konfessionelles Kulturgüterverzeichnis der beweglichen Kulturgüter». Das Kollegium des Katholischen Konfessionsteils berät die Vorlage in der Juni-Session.