Keine Baupflicht für Elektroauto-Ladestationen in St. Gallen

Ein Vorschlag der St. Galler Regierung zum Bau von Elektroauto-Ladestationen etwa bei Parkplätzen von Neubauten wurde von der Kommission abgelehnt.

Eine Ladestation für ein Elektroauto. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

Im rund vier Jahre alten kantonalen Planungs- und Baugesetz sollen einige Bestimmungen überarbeitet werden. Sie seien «präzisierungs- und revisionsbedürftig», heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vergangenen Dienstag. Künftig soll auch das Elektroauto besser berücksichtigt werden.

Die Regierung hat dazu Vorschläge ausgearbeitet, über die der Kantonsrat in der kommenden Februarsession entscheiden wird. Die zuständige Kommission fordert nun verschiedene Änderungen.

Lademöglichkeit fürs Elektroauto gefragt

Unter anderem geht es um eine neue Bestimmung, mit der die Regierung das Angebot an Ladestationen für Elektroautos fördern wollte. Die Installation wäre für Abstellplätze von Neubauten oder für erneuerte Parkanlagen ab einer bestimmten Grösse vorgeschrieben.

Die Kommission will diese Bestimmung streichen. Für Bauherren und Grundeigentümer gebe es heute schon einen Anreiz, solche Ladestationen bereitzustellen. Etwa wegen des Interesses von Mietern und Stockwerkeigentümern.

Bei den Änderungen im Planungs- und Baugesetz geht es auch um umstrittene Änderungen im Natur-Heimatschutz. Diese Anpassungen werde die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt beraten, heisst es in der Mitteilung.