Kommission unterstützt St. Galler Schutzschirm für Veranstaltungen

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich für weitere Unterstützungsmassnahmen wegen der Corona-Pandemie ausgesprochen. Profitieren sollen etwa überregionale Veranstaltungen, Behinderteneinrichtungen oder auch die Stiftsbibliothek.

2019 war die Festivalwelt noch in Ordnung: Fans am Openair St. Gallen. 2021 allerdings vereitelt das Coronavirus das Openair St. Gallen und das Gurtenfestival - und das bereits zum zweiten Mal in Folge. (Archivbild) - Keystone

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich für weitere Unterstützungsmassnahmen wegen der Corona-Pandemie ausgesprochen. Profitieren sollen etwa überregionale Veranstaltungen, Behinderteneinrichtungen oder auch die Stiftsbibliothek.

In der kommenden Septembersession wird sich das Parlament mit drei Vorlagen beschäftigen, mit denen die Folgen der Pandemie finanziell abgefedert werden. Teilweise übernimmt der Kanton damit auch Regelungen des Bundes.

Mit Nachtragskrediten sollen einerseits Behinderteneinrichtungen für die Mehrkosten und Ertragsausfälle zwischen März und Dezember 2020 entschädigt werden. Dafür sind 2,3 Millionen Franken vorgesehen. Weitere 250'000 Franken soll die Stiftsbibliothek erhalten, die nicht nach dem Covid-19-Gesetz unterstützt werden kann.

Die Massnahme für die Stiftsbibliothek löste schon früher Diskussionen aus, weil es der St. Galler Stadtrat ablehnt, sich mit 125'000 Franken und damit einem Viertel des Gesamtbetrags von 500'000 Franken zu beteiligen. Deshalb ist es nun am Katholischen Konfessionsteil, wie der Kanton ebenfalls 250'000 Franken aufzubringen.

Die Haltung der Stadt war in der vorberatenden Kommission erneut ein Thema: Sie wünsche sich nach wie vor eine Beteiligung der Standortgemeinde und hoffe «auf eine entsprechende städtische Debatte», heisst es in der Mitteilung vom Dienstag.

Der Kanton St. Gallen will nach dem Vorschlag des Bundes einen Schutzschirm für überregionale Veranstaltungen anbieten. Dabei geht es um Anlässe mit mehr als 1000 Personen. Falls sie wegen neuen Einschränkungen abgesagt werden müssen, würden sich Bund und Kanton zu je 50 Prozent an den ungedeckten Kosten beteiligen.

Die Organisatoren müssen allerdings eine Franchise von 5000 Franken sowie einen Selbstbehalt von zehn Prozent übernehmen. Laut Botschaft geht es dabei unter anderem um Sportveranstaltungen wie die Heimspiele des FC St. Gallen und der SC Rapperswil-Jona Lakers oder um Fach- und Publikumsmessen wie die Olma und die Offa. Gedacht wird auch an Anlässe wie den «Ironman 70.3» in Rapperswil-Jona oder «New Orleans meets St. Gallen» in der Kantonshauptstadt.

Die Kommission unterstützt die kantonalen Regelungen für den Schutzschirm. Ebenfalls begrüsst wird die geplante Unterstützung in einem weiteren Spezialthema: Wie die privaten Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung sollen auch die diejenigen der öffentlichen Hand für Ausfälle entschädigt werden.