St. Gallen dehnt die Gebührenpflicht für Oberflächenparkplätze aus
Die Gebührenpflicht für die Oberflächenparkplätze in der Stadt St. Gallen wird ausgedehnt. Die neue Parkplatzbewirtschaftung gilt ab dem 1. Januar 2022.
Die bestehenden Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum werden gegenwärtig von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr und am Samstag von 8 bis 17 Uhr bewirtschaftet. Die neue Bewirtschaftungspraxis sieht vor, diese täglich durchgehend zu verwalten.
Für die vorgesehene Anpassung der Zeiten wurde ein Städtevergleich durchgeführt. Dieser hat gezeigt, dass in der Stadt St. Gallen die Parkplätze weniger lange bewirtschaftet und zudem günstigere Gebühren verlangt werden als zum Beispiel in Basel oder Luzern.
Demnach werden auch in St. Gallen die Parkgebühren nicht mehr nur auf die Geschäfts- und Arbeitszeiten abgestimmt sein, sondern vielmehr auf das Freizeitverhalten der Bevölkerung angepasst.
Die Oberflächenparkplätze im Stadtzentrum sind ab dem 1. Januar 2022 täglich gebührenpflichtig. Neu gilt ein Tagestarif 7 bis 24 Uhr von 2 Franken pro Stunde und ein Nachttarif, Mitternacht bis 7 Uhr, sowie Sonntagstarif von 1.50 Franken pro Stunde.
Für die Nachtzeit, 19 bis 7 Uhr, gilt keine Höchstparkzeit. Die neue Bewirtschaftungspraxis betrifft ebenfalls die Parkplätze auf dem Spelteriniplatz.
Die Tiefgaragenparkplätze sollen vermehrt genutzt werden
Mit der neuen Parkplatzbewirtschaftung möchte die Stadt zum einen die Kosten für den gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes decken, zum anderen soll dadurch die Fortbewegung innerhalb der Stadt über den öffentlichen Verkehr, das Velo oder zu Fuss gefördert werden.
Zurzeit sind Oberflächenparkplätze ab 19 Uhr grösstenteils gebührenfrei. Dies führt dazu, dass häufig ab diesem Zeitpunkt Parkplätze in der Tiefgarage weniger genutzt werden. Mit einer zeitlichen Ausdehnung der Gebührenpflicht kann der Anreiz geschaffen werden, vermehrt die Parkplätze in den Tiefgaragen aufzusuchen.
Die meisten Parkhausbetreiber bieten während der Nachtzeit einen preisgünstigeren Nachttarif an. Damit können auch der Parkplatzsuchverkehr und Fahrzeuglärm im Stadtzentrum reduziert werden.