St. Galler Regierung lehnt anderes Wahlsystem für den Kantonsrat ab

In einer parteiübergreifend eingereichten Motion aus dem St. Galler Kantonsrat ist eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens verlangt worden.

Das Regierungsgebäude des Kantons St. Gallen auf dem Klosterplatz. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat eine parteiübergreifende Motion eingereicht. Diese verlangt eine Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens. Statt nach «Hagenbach-Bischoff» sollen die Mandate künftig nach der Methode «doppelter Pukelsheim» verteilt werden. Die Regierung will keine Änderung.

Bei Proporzwahlen werden die zur Verfügung stehenden Sitze mit einer mehr oder weniger komplizierten mathematischen Methode auf die Parteien verteilt.

Bei den Nationalratswahlen wurde das Zuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff angewendet, benannt nach dem Erfinder, dem Basler Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff (1833 – 1910).

Gerechteres Sitzzuteilungsverfahren gewünscht

Nach der gleichen Methode werden auch die Sitze bei den anstehenden St. Galler Kantonsratswahlen verteilt – falls das Verfahren nicht noch geändert wird. In einer Motion verlangen die drei Kantonsräte Jascha Müller (EVP), Andrin Monstein (GLP) und Daniel Bosshard (Grüne) ein «gerechteres Sitzzuteilungsverfahren».

Sie schlagen die in verschiedenen anderen Kantonen wie beispielsweise Zürich angewandte «doppelt-proportionale Divisormethode mit Standardrundung» vor, auch bekannt als «doppelter Pukelsheim». Damit komme jeder Partei ein Sitzanteil zu, der ihrem Wähleranteil genau entspreche, heisst es dazu als Begründung.

Die immer wieder geäusserte Kritik an der Methode Hagenbach-Bischoff lautet, dass grössere Parteien tendenziell bevorzugt werden. Mit diesem Argument hatten SP und Grüne zuletzt im Juni 2018 versucht, eine Änderung der Zuteilungsmethode zu erreichen.

Aktuell benötige man für einen Sitz im Wahlkreis St. Gallen 3,4 Prozent der Stimmen, im Wahlkreis Werdenberg dagegen 11,1 Prozent, hiess es im Antrag. Der Versuch scheiterte klar mit 82 gegen 27 Stimmen.

In ihrer Stellungnahme zur Motion erklärte denn auch die Regierung, das Parlament habe sich bereits mehrfach mit einer allfälligen Anpassung befasst und sich stets für die Beibehaltung des geltenden Zuteilungsverfahrens ausgesprochen.

«Eine Anpassung ist daher nicht angezeigt». Die Methode Hagenbach-Bischoff sei auf die Verhältnisse im Kanton St. Gallen abgestimmt.