Vom Masken-Obligatorium zur dringenden Empfehlung
Ende Januar wandelt der St. Galler Bildungsrat die Maskenpflicht in der Schule in eine dringende Empfehlung an die Eltern um - auch für die Oberstufe. Dies vor dem Hintergrund, dass die Ausbreitung des Coronavirus gemäss Fachleuten abklingt und die hohen Fallzahlen auf das Gesundheitswesen weniger stark durchschlagen als befürchtet.
Im Kanton St. Gallen müssen Schülerinnen und Schüler seit Ende der Weihnachtsferien ab der vierten Primarklasse eine Maske tragen. Der Bildungsrat reagierte mit der Vorgabe auf die rasche Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.
Letzten Freitag liessen Maskengegner dem Kanton St. Gallen eine Online-Petition mit 5962 Mitunterzeichnenden zukommen. «Wir als Eltern sind der Auffassung, dass es nicht sein kann, die Kinder einem solchen Zwang zu unterziehen», teilten die Petitionäre mit. Erwachsene seien in der Lage, «mit den Verhaltensregeln rund um Covid 19 umzugehen», Kinder jedoch nicht.
Die Maskenpflicht für die Viert- bis Sechstklass-Kinder habe sich präventiv bewährt, heisst es in der Mitteilung des Kantons vom Donnerstag. Da in den nächsten Tagen ein sprunghafter Anstieg der Ansteckungszahlen mit der Omikronvariante des Coronavirus erwartet wird, werde die Maskenpflicht bis Ende Januar aufrechterhalten.
Ab dem 31. Januar wird die Maskenpflicht in eine dringende Empfehlung an die Eltern umgewandelt, und zwar nicht nur für die Mittelstufenschülerinnen und -schüler, sondern auch für die Jugendlichen der Oberstufe, für welche die Maskenpflicht schon seit längerer Zeit gilt.
Die Verantwortung für die Pandemieprävention wird ab Februar von der Schule auf die Eltern übergehen, wie es weiter heisst. Mit der dringenden Empfehlung werde ein grosser Teil der Schülerinnen und Schüler weiterhin mit Maske zum Unterricht kommen, was nicht nur präventiv sinnvoll, sondern auch erwiesenermassen gesundheitlich unbedenklich sei.
Eltern, die trotz Empfehlung das Maskentragen ihrer Kinder nicht unterstützen, werden ab 31. Januar 2022 keinen Rechtsverstoss mehr begehen. Die Schule wird mit dem Nebeneinander von Kindern mit und Kindern ohne Maske zurechtkommen. Auf der Sekundarstufe II gilt die Maskenpflicht als nationale Massnahme weiterhin.
Der Bildungsrat hält ausserdem an seiner Haltung fest, dass die Durchführung von Lagern nicht kantonal verboten werden soll. Die Schulträger entscheiden im eigenen Ermessen unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort, ob sie Winterlager durchführen oder nicht.