Widnau hat eine Urnenabstimmung für den April 2022 angesetzt

Der Gemeinderat Widnau hat die Bürgerversammlung aufgrund der Pandemie abgesagt. Als Ersatz hat er eine Urnenabstimmung für den 10. April 2022 angesetzt.

Das Gemeindehaus Widnau. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Entwicklung bezüglich der Corona-Situation ist seit längerem und immer noch sehr unwägbar. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat deshalb bereits im Dezember 2021 die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit die Gemeinden auch 2022 die Bürgerversammlungen an die Urne verlegen können.

Der Gemeinderat Widnau hat aufgrund der sehr schwierigen Corona-Situation beschlossen, auch dieses Jahr nochmals die Geschäfte der Bürgerversammlung an die Urne zu verlegen; er hat als Abstimmungsdatum den 10. April 2022 festgelegt.

Damit teilt er die Einschätzung der Rheintaler Gemeindepräsidien zur Pandemielage und schliesst sich dem regional empfohlenen koordinierten Urnen-Abstimmungsdatum an.

Es werden Live-Chat als Ersatz für die Informationsveranstaltung durchgeführt

Die für die Bürgerversammlungen wie Urnenabstimmungen einzuhaltenden Fristen und Termine sind im Gesetz über Wahlen und Abstimmungen und im Gemeindegesetz geregelt. Sie müssen zwingend eingehalten werden, damit die Entscheide an der Versammlung bzw. Urne rechtsgültig sind.

Mit seinem Entscheid schafft der Gemeinderat rechtzeitig Rechtssicherheit und Verbindlichkeit, und er gewährleistet in jedem Fall für alle Stimmberechtigten die Möglichkeit zur demokratischen Mitwirkung.

Anstelle einer Informationsveranstaltung wird wieder wie letztes Jahr einen Live-Chat durchgeführt, um allfällige Fragen bzw. Unklarheiten zu klären. Detaillierte Informationen zum Live-Chat werden zum gegebenen Zeitpunkt auf den digitalen Medien und in der Presse bekannt gemacht.

Über die Jahresrechnung 2021 soll an Urne abgestimmt werden

An der Urne wird - gleich wie an der Bürgerversammlung - über die Genehmigung der Jahresrechnung 2021 sowie über Budgets und Steuerfuss für das Jahr 2022 abgestimmt.

Wie immer wird der Geschäftsbericht des Gemeinderates vorab in alle Haushaltungen verteilt und der detaillierte Finanzbericht kann wie auch der Geschäftsbericht auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Gemeinderats­kanzlei bestellt werden.

Mit dem Stimmausweis und den Stimmzetteln erhalten die Stimmberechtigten nochmals eine Kurzzusammenfassung der wichtigsten Finanzergebnisse sowie die Anträge des Gemeinderates, über die sie abstimmen müssen.