Grossmengen an Zigaretten wurden in Samnaun illegal verkauft

Wie die Gemeinde Samnaun schreibt, wurden im Frühjahr 2022 in einem Geschäft illegal mehrere grössere Mengen an Zigaretten verkauft.

Ein Mitarbeiter der Zollfahndung präsentiert Zigaretten. - dpa

Bei einer Kontrolle beim Grenzübergang Martina im Frühjahr 2022 wurden in einem Fahrzeug grössere Mengen von in Samnaun gekauften Zigaretten registriert.

Abklärungen ergaben, dass die kontrollierte Person in einem Geschäft innerhalb von rund 20 Minuten acht Mal zwei Stangen Zigaretten kaufte beziehungsweise bezahlte und zwar sieben Mal davon bei derselben Verkaufsperson.

Bereits in der Vergangenheit wurden bei Zollkontrollen in Martina beziehungsweise Spiss immer wieder Schmuggelfälle aufgedeckt. Im Jahr 2016 verlangte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) aufgrund eines Schmuggelfalles grösseren Ausmasses von den Gemeinden Samnaun und Valsot, dass geeignete Massnahmen eingeleitet werden, um den gewerbsmässig organisierten Zigarettenschmuggel zu bekämpfen.

Zwei Stangen Zigaretten pro Kunde und Tag sind erlaubt

Die bis dahin geltende Höchstverkaufsmenge der Geschäfte je Kunde musste angepasst werden, und zwar gemäss Vorgabe der EZV von fünf auf maximal zwei Stangen Zigaretten pro Kunde und Tag. Zudem verlangte die EZV Kontrollmechanismen und die Sanktionierung von Widerhandlungen.

Der Gemeindevorstand informierte damals sämtliche Verkaufsgeschäfte der Gemeinden Samnaun und Valsot über die geforderten Massnahmen und ersuchte, im Interesse der Beibehaltung des Zollfreistatuts und der Erhaltung des Zigarettenkontingentes die Vorgaben der EZV einzuhalten und ab sofort nur noch maximal zwei Stangen Zigaretten pro Kunde und Tag zu verkaufen.

Auch der Betreiber des entsprechenden Geschäftes wurde mit diesem Schreiben bedient. Der Gemeindevorstand Samnaun nimmt den Vorfall mit Erstaunen zur Kenntnis. Es ist für ihn unverständlich, dass von in Samnaun ansässigen Detailhändlern nach wie vor Zigaretten über der erlaubten Menge an einzelne Personen verkauft werden und damit der Zollfreistatus aufs Spiel gesetzt wird.

Der Eigentümer beziehungsweise Betreiber des entsprechenden Geschäftes wird zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Vorliegen der Stellungnahme wird der Gemeindevorstand über ein allfälliges Bussverfahren entscheiden.