Hombrechtikon veröffentlicht Covid-Schutzkonzept für Gemeindesaal

Hombrechtikon veröffentlicht das Covid-Schutzkonzept zum Gemeindesaal, das ab dem 13. September 2021 gilt.

Hombrechtikon ist eine Gemeinde am Zürichsee. - Pixabay

Damit die Gesundheit des Personals und der Kunden nicht gefährdet wird, hält sich die Abteilung Hochbau und Liegenschaften der Gemeinde Hombrechtikon an die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und setzt die nachstehenden Massnahmen um.

Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat

Im Innenbereich dürfen Veranstaltungen mit maximal 30 Personen durchgeführt werden, dabei muss es sich um eine beständige Gruppe handeln, deren Mitglieder der Organisation bekannt sind.

Für religiöse Feiern, Bestattungen, Veranstaltungen im Rahmen der üblichen Tätigkeit und der Dienstleistungen von Behörden sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung und Selbsthilfegruppen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Wenn möglich muss der erforderliche Mindestabstand eingehalten werden. Es gilt Maskenpflicht.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sowie Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können. Die betroffenen Personen müssen ein ärztliches Attest vorweisen können.

Die Kontaktdaten müssen erhoben werden. Es besteht ein Konsumationsverbot. Die Räumlichkeit darf höchstens zu zwei Drittel ihrer Kapazität besetzt werden.

Die Durchführung von Veranstaltungen, an welchen die Besucherinnen und Besucher tanzen, ist verboten.

Veranstaltungen im Freien

An Veranstaltungen dürfen mit Sitzpflicht maximal l'OOO Personen teilnehmen, ohne Sitzpflicht maximal 500 Personen.

Die Fläche darf zu maximal zwei Drittel ihrer Kapazität besetzt werden. Die Durchführung von Veranstaltungen, an welchen die Besucher tanzen, ist verboten.

Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 1,5 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein Abstand von 1,5 Metern von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.

Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen ab 16 Jahren mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten im Innen- sowie Aussenbereich keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Auf die entsprechenden Schutzmassnahmen (Abstand, Trennwände, Sitzpflicht, Maskenpflicht) kann verzichtet werden.

In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Die Kontrolle des Zertifikats liegt allein in der Verantwortung der Organisation.

Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung. Mitarbeitende mit direktem Gästekontakt tragen grundsätzlich eine Maske im Innenbereich.

Erleichterungen sind möglich für Mitarbeitende mit Zertifikat und falls dies der Arbeitgeber entsprechend schriftlich dokumentiert. Es gelten die aktuellen Vorgaben des Bundes für die Gastronomie und für die Bewirtschaftung des Verpflegungsangebots, welche Sache des Veranstalters sind.

Belegungs- und Besuchermanagement

Bei den Zugängen zum Gemeindesaal wird mit gut sichtbaren Informationsplakaten auf die aktuellen COVID-19-Schutzmassnahmen des BAG (Abstands- und Hygienevorschriften) hingewiesen. Beim Betreten und Verlassen des Gemeindesaals gilt Einbahnverkehr.

Ein- und Ausgang erfolgen durch zwei separate, entsprechend bezeichnete Türen.

Sanitäranlagen

Durch die Richtungstrennung wird der Personenfluss in den Pausen bei den Toiletten so gelenkt, dass die Distanz von 1.5 Metern zwischen allen Personen eingehalten werden kann. Die wartenden Personen haben untereinander die 1.5 Meter-Distanz-Regel einzuhalten.

Durch Absperren einzelner Pissoirs stellt der Betrieb den Mindestabstand von 1.5 Metern sicher.

Hygiene

Im Gemeindesaal ist beim Eingang und im Sanitärbereich Desinfektionsmittel verfügbar.

Die Veranstalter verpflichten sich, ihre Gäste zur Desinfektion der Hände beim Eintritt und beim Verlassen der Räumlichkeiten anzuhalten. Ebenfalls kontrollieren sie das Tragen der Gesichtsmaske.

Zwischen den Veranstaltungen wird der Gemeindesaal gelüftet. Die Tische, Stühle und alle anderen gebrauchten Gegenstände (Tonpult, Lichtanlage usw.), Türgriffe, Treppenhandläufe und Sanitärbereiche werden nach jedem Anlass gereinigt und desinfiziert.

Die Veranstalter verpflichten sich, bei längerer Nutzung des Gemeindesaals, das regelmassige Lüften sowie die Zwischenreinigungen selbst zu organisieren. Der Gemeindesaal verfügt über eine Lüftung, welche bei den Veranstaltungen in Betrieb sein muss.

Verpflichtung der Veranstalter

Die Veranstalter haben mit der Reservationsbestätigung unterschriftlich zu bestätigen, vom Schutzkonzept Kenntnis genommen zu haben und sind verantwortlich für die Umsetzung der Massnahmen. Die Veranstalter sind verpflichtet, für ihre Veranstaltung ein Veranstalter-Schutzkonzept zu erarbeiten.

Dieses muss der Saalbetreiberin vor der Veranstaltung vorgelegt werden. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass alle Besucher, Teilnehmer und Mitarbeitenden über die Schutzkonzepte informiert werden.

Die Veranstalter sind für die Umsetzung und Einhaltung der Schutzvorkehrungen verantwortlich. Die Veranstalter verpflichten sich, zur Nachverfolgbarkeit bei Infektion von Besuchern Präsenzlisten zu führen und mindestens 14 Tage aufzubewahren.