Höchstarbeitszeit in Nidwaldner Landwirtschaft wird leicht gesenkt

Angestellte von Nidwaldner Bauernhöfen und Alpen sollen künftig etwas weniger arbeiten. Eine Senkung der Höchstarbeitszeit von 57 auf 55 Stunden ist vorgesehen.

Ein Fahnenschwinger aus dem Kanton Nidwalden. - Keystone

Die Betroffenen können sich nun in einer Vernehmlassung zu den Neuerungen äussern.

Wie aus den am Mittwoch, 21. Dezember 2022, publizierten Vernehmlassungsunterlagen hervorgeht, wurde auf eine weitergehende Senkung verzichtet, weil eine solche den Besonderheiten in der Landwirtschaft nicht gerecht werden würde.

Die Wochenarbeitszeit wurde somit auf 5,5 Arbeitstage à zehn Stunden festgesetzt. Eine Tageshöchstarbeitszeit gibt es aber nicht.

Zentral sei, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt eingehalten werden müsse, hiess es in den Vernehmlassungsunterlagen.

Die Vorgaben zur Arbeitszeit flexibler

Im Vergleich zu den geltenden Bestimmungen wurden die Vorgaben zur Arbeitszeit flexibler ausgestaltet.

Damit soll den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betriebe Rechnung getragen werden.

Mit unterschiedlichen Sommer- und Winterarbeitszeiten soll auf den von der Jahreszeit abhängenden Arbeitsanfall Rücksicht genommen werden.

Neu wird eine Nachtruhezeit im Vertrag festgelegt (22 Uhr bis 5 Uhr).

Unterschied zwischen Arbeits- und Präsenzzeit

Neu sind zudem spezifische Bestimmungen für schwangere und stillende Frauen und Jugendliche. Es werden dabei die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes übernommen.

Totalrevidiert wird in Nidwalden auch der Normalarbeitsvertrag zur Hauswirtschaft. Im geltenden Vertrag fehlen zum Beispiel Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung.

Neu wird zwischen Arbeits- und Präsenzzeit unterschieden. Die maximale aktive Arbeitszeit (ohne Präsenzzeit, Rufbereitschaft und Pausen) wird von 50 auf 45 Stunden reduziert.

Normalarbeitsverträge vom 1. April 2023 in Kraft

Die beiden neuen Normalarbeitsverträge sollen auf den 1. April 2023 in Kraft treten.

Normalarbeitsverträge braucht es, weil für die Angestellten in der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht gelten.