In Nidwalden kommt es zur Änderung der Kantonsverfassung

Wie die Staatskanzlei Kanton Nidwalden, hat der Regierungsrat eine Änderung der Kantonsverfassung und eine Teilrevision des Gemeindegesetzes verabschiedet.

Das Wappen des Kanton Nidwalden. - keystone

Der Regierungsrat und eine von ihm eingesetzte Arbeitsgruppe mit Gemeindevertretenden befassen sich seit einiger Zeit mit der Änderung des Gemeindegesetzes.

Nun hat der Regierungsrat den bereinigten Gesetzesentwurf verabschiedet.

Die Teilrevision bezweckt insbesondere die Umsetzung der Anliegen, welche die Gemeinden beim Kanton deponiert haben.

Einige Bedürfnisse können jedoch nur mit einer Änderung der Kantonsverfassung umgesetzt werden.

Neue zwingende Schlussabstimmung

Die externe Vernehmlassung zu beiden Vorlagen dauert bis am 6. Oktober 2023.

Hauptinhalt der Teilrevision des Gemeindegesetzes bildet die Vereinfachung des Verfahrens an der Gemeindeversammlung.

Der Ablauf der Beratung der Geschäfte sowie die Antragsmöglichkeiten der Stimmberechtigten werden präzisiert.

Neu findet zudem zwingend eine Schlussabstimmung zu grundsätzlich jedem Geschäft statt.

Vierjährige Amtsdauer ist jetzt möglich

Den administrativen Räten wird überdies eine längere Frist zur Einberufung von ausserordentlichen Gemeindeversammlungen eingeräumt.

Ausserdem können die Gemeinden eine vierjährige Amtsdauer für das Gemeindepräsidium und Gemeindevizepräsidium einführen oder ihre Wappen neu eigenständig festlegen.

Da die Gemeinden ihre Organisation in den vergangenen Jahren erneuert und zeitgemässer ausgestaltet haben, braucht es auch in der Gemeindegesetzgebung flexiblere Regelungen.

Mit den erweiterten Delegationsmöglichkeiten erhalten die Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum in ihrer Organisation, wodurch sie in ihrer Autonomie gestärkt werden.

Fakultatives Referendum gegen Verordnungen soll aufgehoben werden

Die Teilrevision der Kantonsverfassung bleibt auf Aspekte beschränkt, welche die Gemeinden betreffen.

Einer davon ist die Aufhebung des fakultativen Referendums auf Gemeindeebene gegen Verordnungen des administrativen Rates.

Mit der Abschaffung würden die Gesetzgebungskompetenzen zwischen den Stimmberechtigten und dem administrativen Rat in Zukunft denjenigen auf kantonaler Ebene entsprechen.

Das heisst: Ermächtigen die Stimmberechtigten den Rat zum Erlassen von Verordnungen, kann er diese neu eigenständig beschliessen.

Flexibilität des administrativen Rates

Auch die meisten anderen Kantone kennen kein fakultatives Referendum gegen Erlasse der kommunalen Exekutive.

Die Stimmbürger können über Reglemente und schriftliche Anträge weiterhin direkt Einfluss auf kommunale Regelungen nehmen.

Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi ist überzeugt, dass die Neuerung den Gemeinden eine zeitgemässe Organisation erlaubt: «Wenn untergeordnete Bestimmungen nicht mehr dem Referendum unterstellt werden müssen, erhält der administrative Rat eine grössere Flexibilität.

Er kann in seinem Kompetenzbereich sachgerecht und ohne Zeitverlust entscheiden.»

Teilrevision und Lesung im Kantonsparlament finden 2024 statt

Dennoch hat der Regierungsrat für die externe Vernehmlassung eine Variante mit und eine ohne Aufhebung des fakultativen Referendums ausgearbeitet.

«Es ist uns ein Anliegen, dass eine politische Debatte zu den Vor- und Nachteilen der beiden Varianten stattfinden kann», betont Karin Kayser-Frutschi.

Die erste Lesung im Kantonsparlament ist für Frühling 2024 vorgesehen. Die Änderung der Kantonsverfassung untersteht dem obligatorischen Referendum.

Kommt die Teilrevision der Kantonsverfassung im Herbst 2024 nicht zustande, hätte dies auch direkte Auswirkungen auf die Vorlage zum Gemeindegesetz.