Keine Beleuchtung der Kantonsstrasse am Lopper

Der Nidwaldner Regierungsrat erachtet eine Beleuchtung der Kantonsstrasse am Lopper nicht als notwendig. Das Beleuchtungskonzept auf Ausserortsstrecken sehe grundsätzlich weder für Strassen noch für Rad- und Gehwege Beleuchtungen vor - auch um die Lichtverschmutzung zu reduzieren, begründet er seinen Entscheid.

Eine Fahne des Kanton Nidwalden (Symbolbild). - Keystone

Die Strecke entlang des Loppers weise keine Konfliktstellen für den Fussgänger- und Veloverkehr auf, schreibt die Regierung in einer am Montag veröffentlichten Antwort auf ein Mitte-Postulat. Die Sicht sei nicht eingeschränkt und mit angemessenen Velolichtern eine ausreichende Sichtweite gegeben.

Seit die alte Beleuchtung vor sechs Jahren ausser Betrieb genommen worden sei, habe sich an den tiefen Unfallzahlen nichts verändert. Im Vorstoss wurde gefordert, die Anbringung einer Strassenbeleuchtung auf der Kantonsstrasse entlang des Seeufers zwischen Stansstad und Hergiswil zu prüfen.