Temporäres Bade- und Tauchverbot im Hafen von Hergiswil NW

Wie die Gemeinde Hergiswil NW mitteilt, verfügt der Regierungsrat aufgrund der Friedenskonferenz vom 13. bis 17. Juni 2024 ein Bade- und Tauchverbot im Hafen.

Aussicht auf den Vierwaldstättersee in Hergiswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im Zusammenhang mit der Friedenskonferenz hat der Regierungsrat ein zeitlich und örtlich beschränktes Bade- und Tauchverbot verfügt.

Vom Hafen Hergiswil bis zum Hafen Stansstad sowie vom Hafen Stansstad unter der Achereggbrücke bis zum Hafen Rotzloch gilt ein örtlich und zeitlich beschränktes Bade- und Tauchverbot.

Das Verbot gilt von Donnerstag, 13. Juni, bis und mit Montag, 17. Juni 2024.