Feuerwerksverbot bei den Schulanlagen in Heimberg

Wie die Gemeinde Heimberg mitteilt, weist sie darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk bei den Schulanlagen Untere und Obere Au verboten ist.

Kreisel Gurnigelstrasse/Blüemlisalpstrasse mit blauem Kristall in Heimberg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Bis zum Bundesfeiertag am 1. August dauert es nicht mehr lange. Feuerwerk und Knallkörper haben an diesem Tag Tradition.

Die Gemeinde Heimberg weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk bei den Schulanlagen Untere und Obere Au verboten ist.

Auch am 1. August werden keine Ausnahmen gemacht. Das Zünden von Knallkörpern vor dem 1. August ist gestützt auf das Reglement öffentliche Sicherheit nicht gestattet.

Der Lärm stört sowohl tagsüber wie auch nachts Kleinkinder, kranke und ältere Menschen, Haus- und Wildtiere.