Veranstaltung zum Bebauungsplan der Pilatusstrasse in Sursee

Die Bevölkerung von Sursee wird am 6. September 2021 zu einer Orientierungsveranstaltung bezüglich des Bebauungsplans Pilatusstrasse Sursee eingeladen.

Die Gemeinde Sursee im Kanton Luzern. - keystone

Wie die Gemeinde Sursee berichtet, findet vom 30. August bis 28. September 2021 die öffentliche Mitwirkung zum Bebauungsplan Pilatusstrasse statt. Der Stadtrat Sursee lädt alle Interessierten am 6. September 2021 zu einer Orientierungsveranstaltung ein.

Der Bebauungsplan Pilatusstrasse betrifft die Parzelle Nr. 468 zwischen Bahnhof und dem Möbelhaus Ulrich im Gebiet Chotte. Auf dem derzeit nahezu unbebauten Areal besteht grosses Entwicklungspotenzial. Die im Jahr 2019 revidierte Bau- und Zonenordnung der Stadt Sursee sieht für das zentral gelegene Grundstück mit einer Bebauungsplanpflicht die Möglichkeit von einem Hochhaus vor.

Seit Juli 2020 haben die Verantwortlichen in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Sursee den Bebauungsplan erarbeitet. Mit diesem soll auf dem Areal ein attraktives Wohn- und Geschäftshochhaus entstehen. Die hohe bauliche Dichte und die öffentlich zugänglichen Aussenräume mit einer hohen Aufenthaltsqualität leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung.

Die Bevölkerung kann mitwirken

Der Bebauungsplan liegt vom 30. August bis 28. September 2021 öffentlich zur Mitwirkung auf. Damit erhalten alle interessierten Personen, Organisationen und Behörden die Gelegen­heit, sich mit den Planungsentwürfen zu befassen und Anregungen, Bemerkungen oder Anpassungsvorschläge einzubringen. Die entsprechenden Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist in der Stadtverwaltung beim Bereich Planung und Bauberatung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind auch auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet.

Die Stadt Sursee und die Projektverantwortlichen informieren an einer Orientierungs­veranstaltung umfassend über den Bebauungsplan. Der Anlass findet am 6. September 2021, 19.30 Uhr in der Stadthalle Sursee, Nordsaal statt.

Ein Bebauungsplan wurde entwickelt

Seit 2015 hat die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 468, die Bahnhof Nord Immobilien AG aus Sursee, in einem mehrstufigen Prozess und in Zusammenarbeit mit der Planer­gemeinschaft Deon Architekten aus Luzern, Leuenberger Architekten aus Sursee, Goldrand Landschafts­architektur aus Zürich sowie weiteren Fachplanenden die Richtprojekte Architektur und Freiraum als Grundlage für den Bebauungsplan entwickelt.

Die Stadt­verwaltung und die Stadtbaukommission haben diesen Prozess begleitet. Die Erarbeitung des Bebauungsplans wurde im Sommer 2020 gestartet. Zurzeit befindet sich der Bebauungsplan in der kantonalen Vorprüfung.

Für die nächsten Schritte wird die Stellungnahme der Bevölkerung benötigt

Die Stellungnahmen der Bevölkerung aus der öffentlichen Mitwirkung und von den Dienststellen aus der kantonalen Vorprüfung werden ausgewertet und in die Planung eingearbeitet, sofern sie zu einer Optimierung des Projekts beitragen. Zu einem späteren Zeitpunkt liegt der Bebauungsplan Pilatusstrasse während 30 Tagen öffentlich auf mit der Möglichkeit zu formellen Einsprachen.

Voraussichtlich an der Gemeindeversammlung im Mai 2022 werden allfällig nicht gütlich erledigte Einsprachen behandelt und der Bebauungsplan zur Abstimmung unterbreitet. Für dessen Rechtskraft ist zudem eine Genehmigung des Regierungsrats notwendig. Anschliessend folgt das Baubewilligungsverfahren.

Der Bebauungsplan ist Grundlage für das Bauprojekt

Die Entwicklung an einer solch zentralen Lage muss hohen Ansprüchen in den Bereichen Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung, Sozialraum, Erschliessung, Mobilität, Energie und Nutzungsmix genügen und mit einer gesamtheitlichen Sichtweise angegangen werden.

Der Bebauungsplan ist ein Planungsinstrument der Stadt. Er ermöglicht der Stadt, bereits frühzeitig Qualitätsanforderungen festzulegen. Der Bebauungsplan stellt die planungs­rechtliche Grundlage für eine hochwertige Entwicklung an zentraler Lage sicher. Dieser dient als planungs- und baurechtliche Grundlage für das anschliessende Bauprojekt.

Die Rahmenbedingungen werden festgelegt

Mit dem Bebauungsplan Pilatusstrasse werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Bebauung und Freiraumgestaltung des Areals grundeigentümerverbindlich festgelegt. Dafür hat die Zeitraum Planungen AG, Raumentwicklung und Städtebau unter der Leitung der Stadt Sursee die Qualitäten der Richtprojekte Architektur und Freiraum in den Bebauungs­plan überführt und gesichert.

Kern dieser Inhalte bilden der grundeigentümer­verbindliche Situationsplan sowie die dazugehörigen Sonderbauvorschriften, die detaillierte Regeln zu allen relevanten Anforderungen im gesamten Perimeter enthalten. Die wegleitenden Bestandteile, darunter die Richtprojekte oder das Mobilitätskonzept, müssen bei allen weiteren Projekten im Perimeter auch berücksichtigt werden. Für weitere Informationen wird auf den Planungsbericht zum Bebauungsplan verwiesen, der auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet ist.