In Bättwil sind Grabstätten durch die Angehörigen zu pflegen

Wie die Gemeinde Bättwil berichtet, bittet sie die Angehörigen, für gepflegte Grabstätten auf dem Friedhof zu sorgen.

Die Kapelle Sankt Martin in der Ortschaft Bättwil. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Bättwiler Friedhof wird von dem technischen Dienst sorgfältig unterhalten und soll für die Besuchenden ein Ort der Ruhe und Würde sein. Angehörige leisten ihren Beitrag zum gepflegten Gesamtbild, indem sie das Friedhofsreglement beachten und für eine regelmässige Grabpflege sorgen. Zum Aufgabengebiet des technischen Diensts gehört auch, die Grabpflege zu überwachen und die Verwaltung auf ungepflegte Gräber hinzuweisen.

Dieser Umstand trifft nach Ansicht der Gemeinde Bättwil zurzeit auf diverse Gräber zu. In diesem Zusammenhang möchte die Gemeinde auf Paragraf 23 bis 25 des Reglements über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Bättwil hinweisen.

Pflanzen, die durch ihre Ausdehnung die Nachbargräber, Wege und Anlagen beeinträchtigen, sind zurückzuschneiden. Pflanzen dürfen die Maximalhöhe von 80 Zentimeter nicht übersteigen und die Inschrift nicht verdecken. Unpassende und höhere Bepflanzung kann vom Gemeinderat beanstandet und nach vorheriger Anzeige entfernt werden.

Blumenvasen müssen schlicht gehalten sein

Gefässe für Schnittblumen und Weihwasser sollen in Farbe und Form unauffällig sein. Vernachlässigte Grabstätten werden nach erfolgloser Aufforderung auf Kosten der Angehörigen bepflanzt. Auf Wunsch der Angehörigen kann die Pflege des Grabes gegen entsprechende Gebühr durch die Gemeinde durchgeführt werden. Beim Gemeinschaftsgrab wird auf den individuellen Blumenschmuck verzichtet.

Frische Blumen oder Arrangements können auf der Kiesfläche platziert werden. Welke Kränze und Blumen sind durch die Angehörigen in den dafür aufgestellten Behältern zu deponieren und leere Gefässe vom Grab zu entfernen. Der technische Dienst ist befugt, leere Gefässe oder verwelkten Grabschmuck zu entfernen.