Greifensee informiert über die Erneuerungswahl der Kirchenpflege

Greifensee ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee für den 27. März 2022 an.

Die ref. Kirche und Kirchgemeinde in Greifensee. - Nau.ch / Manuel Walser

Wie die Gemeinde Greifensee berichtet, wurde die Erneuerungswahl der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2022–2026 angeordnet. Der Gemeinderat Greifensee als wahlleitende Behörde ordnet den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee für die Amtsdauer 2022 bis 2026 für den Sonntag, 27. März 2022, an.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 15. Mai 2022 durchgeführt.

Wahlvorschläge rechzeitig einreichen

Gemäss der Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Greifensee sind mit Einschluss der Präsidenten fünf Mitglieder an der Urne zu wählen. Es gelten die Bestimmungen über die Wahl mit gedruckten Wahlvorschlägen.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 9. November 2021 beim Gemeinderat Greifensee, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, einzureichen.

Die Voraussetzungen

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat und ihren politischen Wohnsitz in der Kirchgemeinde hat. Der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Zusätzlich können der Rufname und der Hinweis, ob der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Mindestens 15 Unterzeichner erforderlich

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evang.-ref. Kirchgemeinde Greifensee unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Vorschläge können zurückgezogen werden

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales, Im Städtli 3, 8606 Greifensee, erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Es kann Rekurs erhoben werden

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Uster, c/o Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.