Stadtrat sagt Urnengang vom 17. Mai 2020 ab

Die für den 17. Mai 2020 vorgesehene Volksabstimmung findet nicht statt.

Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. In der Folge haben auch der Regierungsrat des Kantons Zürich und der Stadtrat Uster die kantonalen bzw. städtischen Volksabstimmungen abgesagt.

Grund für diese Absagen ist die Unvereinbarkeit der Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 (Coronavirus) mit einer ordnungsgemässen Durchführung eines Urnengangs in Bezug auf Abstimmungslogistik, Stimmabgabe und Ergebnisermittlung. Weiter kann die freie Meinungsbildung (Art. 34 Bundesverfassung) in der aussergewöhnlichen Lage im Vorfeld der Abstimmung nicht gewährleistet werden.

Der Bundesrat hat angekündigt, bis Ende Mai 2020 über die Durchführung am nächsten regulären Abstimmungstermin am 27. September 2020 zu entscheiden. In der Folge wird auch der Stadtrat zusammen mit den beiden Spitälern über das neue Datum befinden.