Stadtverwaltung Uster ermöglicht vorzeitige Stimmabgabe

Wie die Stadt Uster bekannt gibt, werden ab Montag, 16. Januar 2023, Wahlunterlagen in die Haushalte verteilt. Briefliches Wählen ist ab deren Erhalt möglich.

Das Stadthaus Uster. - Nau.ch / Manuel Walser

Ab Montag, 16. Januar, werden von der Post die Unterlagen für die Wahlen vom 12. Februar 2023 in die Ustermer Haushalte verteilt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahlunterlagen möglich.

Das Couvert kann auch jederzeit in den Briefkasten beim Stadthaus Uster eingeworfen werden.

Die Abgabe am Schalter der Einwohnerdienste ist neu nur noch in der Vorwoche vor dem Wahl- oder Abstimmungstag während der Öffnungszeiten möglich.

Zeitraum für die Stimmabgabe wurde verkürzt

Für die bevorstehenden Kantons- und Regierungsratswahlen gilt dies von Montag, 6. Februar, bis Freitag, 10. Februar 2023.

Die Verkürzung des Zeitraums erfolgte aufgrund einer Änderung des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).