Richterswil stellt ein Gebäude an Poststrasse unter Schutz
Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, wurde das Gebäude Versicherungsnummer 324 an der Poststrasse in Richterswil unter Schutz gestellt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nummer 2023-73 vom 15. Mai 2023 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Versicherungsnummer 324 auf dem Grundstück Katalognummer 329 an der Poststrasse in Richterswil unter Schutz gestellt wird.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Beschluss kann während der Rekursfrist eingesehen werden
Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.
Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil in Richterswil eingesehen werden.