Sulgen ruft zur ordnungsgemässen Hundehaltung auf

Wie die Gemeindeverwaltung Sulgen mitteilt, sind Hunde so zu halten, dass sie keine anderen Tiere oder etwa Menschen belästigen beziehungsweise gefährden.

Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa

Die Hunde sind durch die mit der Aufsicht beauftragten Personen so zu betreuen, dass sie weder Menschen noch andere Tiere gefährden oder belästigen, sei es durch fortwährendes Gebell, Geheul oder auf eine andere Art und Weise.

Nebst der Aufnahmepflicht gehört auch die ordnungsgemässe Entsorgung des Hundekots dazu.

Die Landwirtschaft ist darauf angewiesen, dass der Hundekot nicht in das Futter von Nutztieren gelangt.

Mit der Entfernung des Hundekots wird dabei geholfen, dass Nutztiere nicht Gefahr laufen, ernsthaft zu erkranken.

Beitrag zu sauberer Umwelt

So kann ein Beitrag zur einwandfreien Lebensmittelproduktion der Landwirte geleistet werden.

Die Robidog-Säckli können am Schalter der Einwohnerdienste und bei einem Teil der Abfallkübel gratis bezogen werden.

Wer Vorschriften des Hundegesetzes verletzt oder Anordnungen missachtet, wird verzeigt und mit einer Busse bestraft.

Viele Hundehalter verhalten sich vorbildlich. Sie achten auf die bestehende Gesetzgebung und schaffen damit Toleranz bei der Bevölkerung.