Dumpingvorwürfe - Kanton vergibt Buslinie in der Region Wil neu

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat die Vergabe einer neuen Buslinie in der Region Wil korrigiert: Den Zuschlag erhält die Regiobus AG aus Gossau. Die Bus Ostschweiz AG geht leer aus, weil das Unternehmen ein unzulässiges Dumpingangebot offeriert haben soll.

Wil SG. (Symbolbild) - Google

Das St. Galler Verwaltungsgericht hat die Vergabe einer neuen Buslinie in der Region Wil korrigiert: Den Zuschlag erhält die Regiobus AG aus Gossau. Die Bus Ostschweiz AG geht leer aus, weil das Unternehmen ein unzulässiges Dumpingangebot offeriert haben soll.

Es geht um die im «Buskonzept Wil 2021» vorgesehene neue Linie 731 Wil-Rickenbach-Kirchberg-Stelz, die im Dezember den Betrieb aufnehmen soll, wie das St. Galler Volksdepartement am Dienstag mitteilte. Das Departement hatte den Zuschlag Ende 2019 der Bus Ostschweiz AG erteilt. Dagegen wurden Beschwerden erhoben.

Mit Entscheid vom 24. Februar 2021 ordnete das Verwaltungsgericht eine Neubeurteilung der Vergabe an. Es bestätigte Hinweise auf ein Dumpingangebot. Dies sei bei der Vergabe von Verkehrsleistungen nicht zulässig, heisst es. Das Volksdepartement schloss aus diesem Grund die Offerte der Bus Ostschweiz AG vom Verfahren aus.

Beste Anbieterin ist damit neu die Regiobus AG. Sie erhält den Zuschlag für die Buslinie 731. Ausschlaggebend war laut Kanton vor allem der günstige Preis. Zudem sei das in Gossau beheimatete Busunternehmen bereits in der Region Wil tätig, als Betreiberin der Linie 729 Wil-Schwarzenbach-Henau-Uzwil.

Der neue Vergabeentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Bus Ostschweiz AG betreibt im Raum Wil ebenfalls verschiedene Orts- und Regionalbuslinien. Dem Unternehmen wurde vorgeworfen, im Ausschreibungsverfahren um die neue Linie 731 ein Dumpingangebot gemacht zu haben.

«Tatsächlich werden im Angebot der Bus Ostschweiz AG deutlich tiefere Kosten als bei den beiden Konkurrenten ausgewiesen», schreibt der Kanton. Das Departement habe in seiner Neubeurteilung davon ausgehen müssen, «dass Teile der Kosten unter den effektiv zu erwartenden Aufwänden offeriert worden sind.»