Egolzwil bittet um das Zurückschneiden von Bepflanzungen

Die Bevölkerung von Egolzwil wird gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Wie die Gemeinde Egolzwil berichtet, stören heraushängende Äste von Bäumen und Sträuchern und sind gefährlich. Sie behindern die Sicht und zwingen Fussgänger, Zweiradfahrer und Automobilisten auszuweichen.

Grundeigentümer sind verpflichtet, Pflanzen auf privaten Grundstücken zurückzuschneiden, dass das sogenannte Lichtraumprofil auf öffentlichem Grund nicht tangiert wird.

Alle Liegenschaftsbesitzer und Anlagewarte werden deshalb gebeten, folgende Punkte zu beachten: Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass sie nicht auf die Strassen und Trottoirs hinausragen.

Bei nicht Ausführung werden die Arbeiten auf Kosten der Eigentümer ausgeführt

Baumäste sind in der Höhe so zurückzustutzen, dass auch am Strassenrand eine Durchfahrtshöhe von vier Metern gewährleistet ist. Bei Strassenkreuzungen sind Sträucher und Hecken so zu schneiden oder zu entfernen, dass eine vernünftige Übersicht besteht. Ein optimales Sichtwinkeldreieck ist drei Meter auf 50 Meter.

Folgen Grundeigentümer der Aufforderung nicht, die Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, müssen die Arbeiten auf Kosten der Eigentümer durch die Gemeinde veranlasst werden.