Hundesteuer wird fällig

Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen

Symbolbild - Gemeinde Sempach

Die Gemeinden haben gemäss Bundesgesetz über das Halten von Hunden jedes Jahr bis zum 30. Juni ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu erstellen. Für jeden Hund ist eine Steuer zu entrichten. Die jährlichen Hundesteuern werden im Juni von der Gemeindekanzlei in Rechnung gestellt. Als Grundlage für die Rechnungsstellung gilt das Verzeichnis über die bezogene Hundesteuer des vergangenen Jahres sowie die nationale AMICUS-Datenbank. Wir bitten die Hundehalter, Änderungen gegenüber dem Verzeichnis des vergangenen Jahres (neue Hundebesitzer oder Abgänge) der Gemeindekanzlei bis zum 11. Juni zu melden. Gemäss § 7d der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden müssen sich neue Hundehalter in der AMICUS-Datenbank registrieren lassen. Die Benutzerdaten und das Passwort werden daraufhin per Post zugestellt. Die Gemeindekanzlei ist neuen Hundehaltern bei der Registratur gerne behilflich. Für die Mitteilungen danken wir herzlich.