Strassengesetz: Zürich und Winterthur ziehen vors Bundesgericht

Die Städte Zürich und Winterthur beschweren sich vor Bundesgericht gegen einen Entscheid des Kantonsrats: Dieser hat im April eine Änderung des Strassengesetzes beschlossen - jedoch ohne die Gemeinden anzuhören.

Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne entschied klar gegen die Beschwerde des Fahrlehrers. - Keystone

Die Änderung des Strassengesetzes bedeute, dass kommunale Strassenbauprojekte dem Kanton zur Genehmigung unterbreitet werden müssten, teilten Winterthur und Zürich am Freitag mit. Also wenn etwa eine neue Mittelschutzinsel erstellt werden sollte. Die Gemeinden könnten nicht mehr ohne Zustimmung des Kantons über kommunale Strassenbauprojekte bestimmten.

Dieses Vorgehen verlängere die Planungsphasen und führe zu grösserem administrativen Aufwand, ohne einen Mehrwert zu erzeugen. Die Gemeinden verfügten selbst über die Fähigkeiten, solche Projekte durchzuführen, heisst es in der Mitteilung.

Der Beschluss des Kantonsrats basiert auf der Parlamentarischen Initiative (PI) «Bundesrechtswidrige Bestimmung im Strassengesetz» aus dem Jahr 2014. Der Kantonsrat hatte diese Mitte April mit 170 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Die Städte Zürich und Winterthur sind der Ansicht, dass die PI auf falschen Annahmen gründet. Das Raumplanungsgesetz des Bundes schreibe zwar vor, dass kommunale Strassenbauprojekte von einer kantonalen Behörden genehmigt werden müssten, schreiben sie in ihrer Mitteilung.

Im Kanton Zürich basierten solche Bauprojekte aber regelmässig auf Bau- und Zonenordnungen sowie Erschliessungs- und Quartierplänen und bedürften darum nicht einer nochmaligen Genehmigung durch den Kanton