Sarmenstorf macht auf die Melde- und Auskunftspflicht aufmerksam

Innerhalb 14 Tagen nach einem Umzug besteht für die Bevölkerung aus Sarmenstorf die Melde- und Auskunftspflicht.

Die Gemeindeverwaltung Sarmenstorf. - Nau.ch / jpix.ch

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende September steh vor der Tür. Gemäss des Register- und Meldegesetzes (RMG) sind Personen, welche in der Gemeinde einen Haupt- oder Nebenwohnsitz begründen, gegenüber der Einwohnerkontrolle meldepflichtig. Dabei ist auch ein Umzug innerhalb der Gemeinde meldepflichtig.

Ebenfalls sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder andere Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, der Einwohnerkontrolle ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.

Nach Ablauf der Frist ist mit einer Geldbusse zu rechnen

Für die genannte Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen. Bei Nichtbefolgen der Meldepflicht trotz Aufforderung kann der Gemeinderat Bussen bis zu 500 Franken aussprechen. In diesem Sinne werden alle Einwohner sowie Liegenschafsbesitzer und Verwalter gebeten, ihre Meldepflichten einzuhalten.