Villmergen mahnt zur Rücksicht auf den Winterdienst

Wie die Gemeinde Villmergen mitteilt, sind Fahrzeughalter aufgerufen, den Winterdienst nicht unnötig zu erschweren.

Einfahrtstrasse von Wohlen Richtung Villmergen. - Nau.ch / jpix.ch

Die Motorfahrzeughalter werden ersucht, ihre Fahrzeuge bei Schneefall nicht auf den öffentlichen Strassen und Plätzen zu parkieren, damit der Winterdienst nicht unnötig erschwert wird.

Beschädigungen an den Fahrzeugen durch das Schneeräumungsfahrzeug oder durch weggeschobene Schneemassen können dadurch verhindert werden. Die Schneeräumung in privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.

Die Mitarbeiter des Werkhofs können für diese Aufgaben nicht beansprucht werden. Es kommt leider immer wieder vor, dass Schnee von Privatgrundstücken auf die Strasse oder das Trottoir abgelagert wird.

Dieses Vorgehen beeinträchtigt den öffentlichen Strassenverkehr und ist deshalb unzulässig. Der Schnee ist daher auf dem eigenen Grundstück zu lagern.

Salz wird nur bei starker Eisbildung genutzt

Die Bezeichnung «reduzierter Winterdienst» bedeutet, dass auf allen, nicht stark befahrenen Quartierstrassen grundsätzlich ohne Salz gearbeitet wird.

Salz wird nur bei starker Eisbildung, Eisregen, Schneeglätte, gestreut. Die Benützer des Verkehrsnetzes können beim reduzierten Winterdienst jedoch nicht davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege jederzeit frei von Schnee- und Eisglätte sind.