Murgenthal informiert über die Amtsperiode 2022 bis 2025

Murgenthal berichtet über die Wahl von vier Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern des Wahlbüros für die Amtsperiode 2022 bis 2025.

Der Gemeinderat. - Symbolbild

Die Amtsdauer der Mitglieder des Wahlbüros läuft am 31. Dezember 2021 ab. Für die Amtsperiode 2022/25 sind gemäss § 11 Gemeindeordnung vier Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Wahlbüros zu wählen.

Die Wahl findet gemäss § 13 Gemeindeordnung in der Gemeindeversammlung statt. Die Wahlen in der Gemeindeversammlung werden geheim durchgeführt. Die Wahl der Stimmenzähler kann jedoch auf besonderen Beschluss der Versammlung offen stattfinden (§ 37 Abs. 1 und 2 Gesetz über die politischen Rechte GPR).

Die Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen

Die Wahlvorschläge sind in der Versammlung zu machen. Sie dürfen kurz begründet werden. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben sich nicht in den Ausstand zu begeben. Ist ein Gewählter in der Versammlung anwesend, hat er umgehend die Annahme oder Ablehnung der Wahl zu erklären (§ 38 GPR).

Kandidaten, die an der Versammlung nicht teilnehmen können, sind gebeten, vorgängig eine Wahlannahmeerklärung einzureichen. Formulare sind auf der Gemeindekanzlei erhältlich.